Steenberg Rechtsanwälte
Jan Gregor Steenberg, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Vertrauensanwalt des Medizinrechts-Beratungsnetz
Privatdozent (habil.)
Dr. iur. Julian Mausbach
Rechtsanwalt
Daniel Gärtner, LL.M.
Rechtsanwalt
Benita Schönbucher
Rechtsanwältin
Sandy Lutz
Rechtsanwältin
Hachelallee 88
75179 Pforzheim
Tel: 07231 . 1 33 19 93-0
Fax: 07231 . 1 33 19 93-9
Montag | 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr | |
Mittwoch | 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Freitag | 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Physiotherapeut, Ergotherapeut etc.
Für Leistungserbringer im Gesundheitswesen bilden wir die gesamte juristische Bandbreite des Medizinrechts ab:
Kooperationen
Sie möchten expandieren und z.B. eine Berufsausübungsgemeinschaft/MVZ gründen? Dann sind wir Ihr Ansprechpartner. Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung, wir reichen die Verträge zu möglicherweise notwenigen Genehmigungen bei der KV, dem Zulassungsausschuss oder der Kammer ein. Auch bei weiteren Kooperationen, wie Gerätegemeinschaften, Laborgemeinschaften oder der Expansionsstrategie über mehrere KV-Bereiche hinweg sind wir Ihr Ansprechpartner.
Praxiskauf / Praxisverkauf
Den Ruhestand planen oder den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Bei diesem wichtigen Unterfangen unterstützen wir Sie bei allen juristischen Fragen und Vertragsgestaltungen. Um einen Praxisverkauf sinnvoll planen und durchführen zu können, ist es äußerst ratsam, dass Sie frühzeitig den Kontakt zu uns suchen. Gemeinsam mit Ihrem Steuerberater werden wir Ihren neuen Lebensabschnitt sicher und nachhaltig in juristisch einwandfreie Bahnen lenken.
Regress
Wenn Ihnen ein Regress aufgrund einer Prüfung durch die gemeinsame Prüfeinrichtung bevorsteht, so sollten Sie sich unbedingt anwaltlich vertreten lassen. Diese Verfahren haben erhebliche Besonderheiten und sind ohne entsprechende Fachkenntnisse kaum zu gewinnen.
Plausibilitätsprüfung
Wenn dieser Begriff bei Ihnen auftaucht, so müssen bei Ihnen alle Alarmglocken läuten. Regelmäßig enden diese von der Kassenärztlichen Vereinigung angestoßenen Verfahren in einem Strafverfahren mit Durchsuchung Ihrer Arztpraxis und möglicherweise auch einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Betrugs. Hier zahlt sich die Zusammenarbeit mit unseren Anwälten nochmals aus. Rechtsanwalt Steenberg wird in diesen Verfahren die medizinrechtliche Seite abdecken und Rechtsanwalt Dr. Mausbach wird die strafrechtliche Dimension im Auge behalten und Sie möglicherweise auch verteidigen.
Ärger mit der KV und der Kammer
Bei allen Problemen mit der Selbstverwaltung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und werden nötigenfalls auch vor den Verwaltungs- und Sozialgerichten für Ihr Recht streiten.
Apotheker
Gerade Rechtsanwalt Steenberg hat sich aufgrund seiner Tätigkeit im sogenannten Apothekenkrieg im Saarland, einen deutschlandweit bekannten Namen in der einschlägigen „Szene“ gemacht. Er kennt sich bestens mit Zuweisungen, (illegalen) Rezeptsammelstellen, Botendiensten und Pick-Up-Systemen aus. Gerade in diesen Verfahren zahlt sich die Kombination aus Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aus, da gerade auch vertiefte Kenntnisse im Recht des unerlaubten Wettbewerbs und des Kartellrechts unabdingbar sind.
Strafrecht im Gesundheitswesen
Unser Anwalt Dr. Mausbach ist ein ausgewiesener Spezialist auf dem Gebiet des Medizinstrafrechts. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen (geplanter § 299a StGB) ist bereits im Vorfeld eines möglichen Ermittlungsverfahrens eine Beratung zu Ihren bestehenden Kooperationen äußerst sinnvoll. Die Gefahren, welche nunmehr in Kooperationen im Gesundheitswesen lauern sind nicht zu unterschätzen. Gerade auch aufgrund der Möglichkeit, dass Wettbewerber einen Strafantrag stellen können, wird in der Zukunft das Strafrecht deutlich mehr Gewicht im medizinrechtlichen Alltag finden. Selbstverständlich sind wir auch in den klassischen Verfahren wie Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Betrug und Verletzung der Schweigepflicht für Sie da.
* aufgrund der Lesbarkeit haben wir nur ein Geschlecht angesprochen